AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Online-Seminaren via MS Teams
Begriffsbestimmungen
Das Seminar ist eine kostenpflichtige Veranstaltung, welche online via MS Teams durchgeführt wird. „Veranstalter“ ist die succedo Unternehmensberatung GmbH. „Teilnehmer“ ist eine natürliche Person. „Auftraggeber“ ist eine natürliche oder juristische Person, bspw. der Arbeitgeber des Teilnehmers / der Teilnehmer.
Geltung der AGB
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber bzw. dem Teilnehmer betreffend der Durchführung bzw. der Teilnahme an der Veranstaltung. Alle Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Abweichende Regelungen in Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Vertrag
Der Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Veranstalter bedingt die schriftliche oder elektronische Anmeldung eines oder mehrerer Teilnehmer des Auftraggebers für eine oder mehrere Veranstaltungen. Jede Anmeldung wird durch den Veranstalter geprüft und einzeln bestätigt. Erst durch diese Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
Leistungsumfang
Mit Abschluss der Vereinbarung und Entrichtung des vereinbarten Entgeltes hat der Auftraggeber das Recht, seine(n) benannten Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen. Die Leistung umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung selbst, die Zurverfügungstellung der Veranstaltungsunterlagen nach Wahl des Veranstalters in Papierform oder in digitaler Form. Hinsichtlich der Inhalte der Veranstaltung gilt die jeweils gültige und durch den Veranstalter veröffentlichte Agenda. Der Veranstalter behält sich dabei die - auch kurzfristige - Änderungen an der Agenda je Veranstaltung vor. Sofern solche Änderungen den Charakter der Veranstaltung nicht grundlegend variieren, sind diese Änderungen kein Mangel und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Teilnahmeentgelt
Je Teilnehmer wird ein Entgelt berechnet zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Urheberrecht, Bild- und Tonaufnahmen
Alle Rechte an den Inhalten sowie der Methodik der jeweiligen Veranstaltung liegt ausschließlich bei dem Veranstalter. Jegliche Vervielfältigung oder Auszüge daraus – gleich für welchen Verwendungszweck - bedürfen der vorhergehenden schriftlichen Genehmigung durch den Rechteinhaber. Ton- und Videoaufnahmen durch den Teilnehmenden während der Veranstaltung sind untersagt.
Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Entgelt wird je Teilnehmer und Veranstaltung unmittelbar nach Anmeldung und Anmeldebestätigung durch den Veranstalter berechnet. Das Entgelt für die Veranstaltung ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsausstellung spesenfrei zu Gunsten des Veranstalters zu begleichen.
Der Veranstalter behält sich für den Fall von bereits überfälligen sonstigen Forderungen offen, die Teilnehmer des Auftraggebers von der Veranstaltung, ggf. auch von weiteren Veranstaltungen, auszuschließen.
Rücktritt und Kündigung
Der Auftraggeber kann kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn er bis spätestens 30 Tage vor Durchführungstermin schriftlich gegenüber dem Veranstalter seinen Rücktritt erklärt. Bei Rücktritt nach Verstreichen dieser Frist, jedoch noch mindestens 14 Tage vor Durchführungstermin, werden 50% der Teilnahmegebühren zurückerstattet. Bei einem späteren Rücktritt ist eine Erstattung ausgeschlossen. Eine Ersatzperson als Teilnehmer kann jederzeit gegen eine einmalige Gebühr von 25 EUR netto benannt werden.
Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verschieben. Gründe hierfür können z. B. eine zu geringe Teilnehmerzahl, bei Ausfall (bspw. Erkrankung) eines Dozenten, Nicht-Verfügbarkeiten der für die Veranstaltung vorgesehenen Räumlichkeiten oder höhere Gewalt sein. Falls der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl absagen oder verschieben muss, wird der Auftraggeber so früh wie möglich darüber informiert. Stornierungsgebühren entstehen hierbei nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, einen zeitnahen Ersatztermin bis zu 8 Wochen nach dem ursprünglichen Termin der Veranstaltung festzulegen. Für den Fall der zeitnahen Verschiebung bleiben alle vertraglichen Regelungen bestehen. Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, so erstattet der Veranstalter dem Auftraggeber bereits vereinnahmte Entgelte vollständig zurück. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatz wegen Nichterfüllung der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
Haftung
Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Agenda der gewählten Veranstaltung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist. Der Veranstalter haftet zudem nicht für eingebrachte Sachen oder Güter des Teilnehmenden (Wertsachen, Computer, Mobiltelefon, Garderobe, Bücher, etc.). Die jeweilige Hausordnung am Veranstaltungsort ist zu beachten. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ist unabhängig vom Haftungsgrund auf max. 1.000 Euro je Teilnehmer des Auftraggebers beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit ein Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder deren Erfüllungsgehilfen beruht. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war.
Datenerfassung und –speicherung
Der Veranstalter speichert personenbezogene Daten soweit diese für die Durchführung des Vertragszwecks notwendig sind oder werden. Personenbezogene Daten werden – soweit nicht im Einzelfall mit dem Teilnehmer anders geregelt – im angemessenen Zeitraum durch den Veranstalter gelöscht. Soweit für die Vertragserfüllung notwendig werden personenbezogene Daten auch an Dritte weitergegeben (bspw. Versicherungen, Vermieter des Tagungsraums o.ä.).
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Steinfurt in NRW vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.